Für Hochschulen

Ihre Verwaltung wird entlastet.
Ihre Absolventendaten verlassen Ihr Haus nicht.

Echtheitsanfragen von Arbeitgebern laufen heute per E-Mail und Telefon beim Prüfungsamt auf und werden von Hand bearbeitet. Palatius beantwortet sie automatisch – auf Basis eines Prüfindex, aus dem sich keine Personendaten zurückgewinnen lassen.

Aktueller Stand: Wir suchen Hochschulen, die unverbindlich Interesse an einem künftigen Pilotjahrgang bekunden möchten. Es gibt noch keinen Server und nichts zu bezahlen – ein Eintrag auf der Interessensliste verpflichtet zu nichts und bedeutet nur, dass wir uns melden, sobald es etwas Konkretes gibt.

Ihre Institution

Eine Hochschule ist mehr als ein Prüfungsamt.

Palatius ersetzt nichts von dem, was Ihre Verwaltung ausmacht. Es übernimmt eine einzelne, klar abgegrenzte Aufgabe: dieselbe Echtheitsfrage nicht mehr von Hand zu beantworten.

Was Sie davon haben

Fünf Gründe, warum sich
das für Ihr Haus rechnet.

Erlösbeteiligung ohne laufenden Aufwand

Nach der einmaligen Übermittlung entsteht kein Betreuungsaufwand mehr. Der überwiegende Teil der Abfragegebühr geht an die Hochschule, deren Index den Treffer geliefert hat.

Entlastung des Prüfungsamts

Manuelle Echtheitsanfragen von Arbeitgebern entfallen. Was heute Personalzeit bindet, beantwortet die Plattform – ohne dass jemand bei Ihnen etwas tun muss.

Schutz der eigenen Reputation

Gefälschte Zeugnisse, die in Ihrem Namen kursieren, schaden Ihrem Ruf. Erstmals sehen Sie, ob und wie oft das vorkommt – und können reagieren.

Datensparsamkeit als Argument

Rohdaten werden nur vorübergehend verarbeitet und danach nachweisbar gelöscht. Im Dauerbetrieb liegt ausschließlich ein nicht umkehrbarer Prüfwert vor – ein deutlich schwächeres Risikoprofil als eine klassische Datenweitergabe.

Rechtlich abgesicherter Rahmen

Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen, keine Zweckänderung über die vereinbarte Verifikation hinaus.

Einstieg mit einem einzigen Jahrgang

Kein Gesamtbestand nötig. Ein Pilotjahrgang genügt, um zu sehen, ob das Verfahren trägt – und lässt sich jederzeit wieder beenden.

Was Sie tun müssen

Zwei Dinge. Mehr nicht.

Kein IT-Projekt, keine Schnittstelle, kein Betriebsaufwand. Das ist keine Werbeaussage, sondern die Konsequenz aus der Bauweise: Die Plattform braucht von Ihnen genau einmal Daten und danach nichts mehr.

  • Auftragsverarbeitungsvertrag schließen. Nach Art. 28 DSGVO, mit dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragnehmer. Der Entwurf liegt vor jedem Gespräch auf dem Tisch, nicht danach.
  • Einen Datenexport bereitstellen. Eine Datei aus Ihrem Prüfungsverwaltungssystem, sechs Spalten je Abschluss: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Abschlussbezeichnung, Abschlussjahr. Keine Noten, keine Matrikelnummer, keine Anschrift.

Das war es. Es gibt keinen dritten Schritt, keine Schnittstelle zu Ihrem Campus-Management-System und keine wiederkehrende Aufgabe für das Prüfungsamt.

Was mit Ihren Daten passiert

Der Weg einer Datei –
bis zur Löschung.

Der dritte Schritt ist der wichtigste, und er passiert innerhalb von Minuten nach dem zweiten. Danach existieren die Rohdaten nirgends mehr, auch nicht bei uns.

  1. 1
    Übermittlung über einen verschlüsselten Kanal Die Datei geht TLS-gesichert an die Plattform. Auf Wunsch zusätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt.
  2. 2
    Berechnung des Prüfwerts Aus jedem Datensatz wird ein HMAC berechnet – mit einem Schlüssel, der nur für Ihre Hochschule gilt und ein Sicherheitsmodul nie im Klartext verlässt.
  3. 3
    Rohdaten werden gelöscht Unmittelbar nach der Berechnung, nachweisbar und protokolliert. Ab diesem Zeitpunkt liegen Name, Geburtsdatum und Geburtsort weder bei uns noch sonst wo in der Plattform vor.
  4. 4
    Was dauerhaft bleibt Der Prüfwert, die Kennung Ihrer Hochschule, das Abschlussjahr und der Status aktiv oder widerrufen. Vier Felder, aus denen sich keine Person rekonstruieren lässt.

Der Löschzeitpunkt steht mit Datum und Uhrzeit in Ihrer Jahrgangsübersicht und im Protokoll – das ist der Nachweis, nach dem Ihre Datenschutzbeauftragten fragen werden.

Ihr Zugang

Sie sehen, was in
Ihrem Namen abgefragt wird.

Jede Hochschule erhält einen eigenen Zugang. Er dient drei Zwecken: Übersicht, Abrechnungskontrolle – und der Erkennung von Missbrauchsversuchen gegen den eigenen Namen.

Was Sie dort sehen

  • Abfragen im Zeitverlauf – wie oft Zeugnisse Ihrer Hochschule geprüft werden, aufgeschlüsselt nach Jahrgang.
  • Ergebnisverteilung – bestätigt, kein Treffer, widerrufen. Auffällig viele Fehlschläge auf einen Jahrgang sind ein Hinweis, dem man nachgehen sollte.
  • Erlösanteil und Gutschriften – monatlich, nachvollziehbar, als PDF.
  • Protokoll aller Vorgänge – wer wann was ausgelöst hat, revisionssicher.

Was Sie dort nicht sehen

  • Keine Angaben zu abgefragten Personen. Sichtbar ist, welcher Jahrgang und welche Abschlussbezeichnung geprüft wurden – nicht wer.
  • Keine Rohdaten Ihrer Absolventinnen und Absolventen. Die gibt es nach Schritt 3 nicht mehr.
  • Keine Daten anderer Hochschulen. Jeder Zugang ist auf den eigenen Prüfindex beschränkt.

Kein Neuland

In der dualen Ausbildung
gibt es das längst.

Die Industrie- und Handelskammern betreiben seit Jahren einen Zeugnis-Check für Ausbildungszeugnisse: Ein Unternehmen gibt die Angaben eines vorgelegten Zeugnisses ein und erfährt, ob es echt ist. Die ausstellende Kammer liefert die Grundlage, das Unternehmen bekommt eine Antwort, niemand gibt Absolventendaten weiter.

Das ist dasselbe Verfahren, eine Bildungsebene tiefer – und es beantwortet die Frage, ob so etwas in Deutschland funktioniert und angenommen wird, bereits mit Ja. Für den akademischen Bereich gibt es keine Entsprechung. Wer heute ein Hochschulzeugnis prüfen will, ruft im Prüfungsamt an.

Wir halten das nicht für einen Zufall, sondern für eine Lücke: Die Kammern haben eine gemeinsame Organisation, Hochschulen haben keine. Genau deshalb braucht es dafür eine Plattform, die zwischen vielen einzelnen Häusern vermittelt.

Häufige Fragen

Was Datenschutz­beauftragte fragen.

Offen so benannt, weil diese Passage erfahrungsgemäß intern weitergeleitet wird. Die technische Langfassung steht auf der Seite Sicherheit & Datenschutz.

Geben wir personenbezogene Daten an einen Dritten weiter?

Ja – und zwar vorübergehend, im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Hochschule bleibt Verantwortliche, Palatius ist Auftragsverarbeiter und weisungsgebunden. Die Verarbeitung endet mit der Berechnung des Prüfwerts; danach liegen keine personenbezogenen Rohdaten mehr vor.

Ist der gespeicherte Prüfwert noch ein personenbezogenes Datum?

Diese Frage sollten Sie mit Ihrer eigenen Aufsicht klären, und wir behaupten hier bewusst nichts. Unsere Auslegung: Ein HMAC, dessen Schlüssel getrennt und in einem Sicherheitsmodul liegt, ist für jeden ohne diesen Schlüssel nicht umkehrbar. Wir behandeln den Index dennoch durchgehend so, als wäre er personenbezogen – mit Zugriffskontrolle, Protokollierung und Löschkonzept.

Was passiert, wenn Ihre Datenbank gestohlen wird?

Eine entwendete Indextabelle allein ist wertlos. Ohne den Schlüssel lässt sich nicht durchprobieren, welche Namen zu welchen Prüfwerten gehören – genau dafür ist der geschlüsselte Hash da. Schlüssel und Index liegen technisch und organisatorisch getrennt.

Können Dritte über die Abfrage Personen ausforschen?

Eine Abfrage beantwortet nur die Frage zu einem konkret vorgelegten Dokument und setzt voraus, dass die fragende Stelle alle Angaben des Zeugnisses bereits besitzt. Es gibt keine Suche, keine Trefferliste und keinen anonymen Zugang: Abfragen sind nur geprüften Unternehmenskonten möglich, jede kostet Geld, und auffällige Muster führen zur Sperrung.

Brauchen wir die Einwilligung der Absolventinnen und Absolventen?

Das ist eine Frage an Ihre eigene Rechtsabteilung und hängt von Ihrer Rechtsgrundlage ab. Wir drängen ausdrücklich nicht auf eine bestimmte Antwort. Praktisch relevant: Der Abgleich erfolgt immer gegen ein Dokument, das die betroffene Person selbst vorgelegt hat.

Wie kommen wir wieder heraus?

Kündigung zum Quartalsende. Danach werden alle Einträge Ihres Prüfindex gelöscht und der Schlüssel im Sicherheitsmodul vernichtet. Abfragen zu Abschlüssen Ihrer Hochschule ergeben anschließend „kein Treffer“ – ausdrücklich nicht „gefälscht“.

Wo werden die Daten verarbeitet?

In einem Rechenzentrum in Deutschland. Dessen Betreiber gehört zu einem US-Konzern. Die Liste der Unterauftragnehmer ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags.

Pilotangebot

Ein Jahrgang.
Sechs Monate. Ohne Kosten.

Ein einzelner Pilotjahrgang, sechs Monate Laufzeit, jederzeit kündbar, für die Hochschule kostenfrei. Wir tragen den Aufwand, Sie tragen das Urteil. Wenn das Verfahren Ihr Prüfungsamt nicht spürbar entlastet, war es ein ehrliches Ergebnis – und wir sagen Ihnen das auch.

Zurzeit führen wir vor allem Gespräche. Zwanzig Minuten, ohne Verkaufsabsicht: Wir wollen wissen, ob dieses Problem bei Ihnen überhaupt existiert und ob der Aufwand sich lohnt. Auch ein klares Nein hilft uns weiter.